Scripe–Software as a Service-Vertrag

I. Vertragsgegenstand; Parteien (B2B)

  1. Gegenstand des Vertrags ist die testweise unentgeltliche, ansonsten entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung von „Scripe“ durch den Kunden über das Internet auf der Website scripe.io ("Website") sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Providers, der Scripe GmbH, bzw. der Dienstleister des Providers.

  2. „Scripe“ ist eine Web-Anwendung zum Verfassen und Veröffentlichen von Linkedin-Posts, die mittels Transkription des gesprochenen Wortes oder sonstiger Texte des Kunden als Nutzer der Web-Anwendung in geschriebenen Text erstellt und unter Einsatz Künstlicher Intelligenz unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorlagen des Kunden auf diesen hin personalisiert werden. Durch die konsistente Erstellung von Inhalten, die mittels KI auf Basis der Angaben und nachfolgende Eingaben des Nutzers personalisiert werden, soll die Sichtbarkeit auf LinkedIn erhöht werden. Scripe ermöglicht mittels einer LinkedIn-Browser Extension und über das LinkedIn-API die Analyse der für jeden Nutzer ersichtlichen, auf LinkedIn veröffentlichten Daten sowie der Performance der Posts des Nutzers. Die Ergebnisse der Analysen werden visualisiert und gespeichert und u.a. für Tipps verwendet, um Sichbarkeit und Performance der Posts des Kunden zu verbessern.

  3. Dieser Vertrag setzt gemäß dem bestimmungsgemäßen Einsatz von Scripe voraus, dass der Kunde zu unternehmerischen Zwecken handelt, also kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Der Kunde sichert zu, bei Abschluss dieses Vertrags und bei Nutzung von Scripe nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern zu unternehmerischen Zwecken zu handeln.

  4. Der Kunde sichert zu, volljährig und über 18 Jahre alt zu sein und Inhaber des ggf. von ihm verlinkten LinkedIn-Profils zu sein.

II. Leistungen des Providers; Software und Speicherplatz

  1. Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version von Scripe für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.

  2. Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit vomn Scripe während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang von Scripe sowie die Einsatzbedingungen sind wie folgt:

  3. Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigen Nutzer von Scripe nach den auf der Website des Providers genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Der Provider wird dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form Zugangsdaten für die entsprechende Anzahl an berechtigen Nutzern übermitteln.

  4. Der Provider übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation. Die Benutzerdokumentation ist zudem während der Nutzung von Scripe jederzeit einsehbar und kann in einem gängigen Format heruntergeladen werden.

  5. Der Provider kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Scripe jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

  6. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht.

  7. Der Provider wird Scripe regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

  8. Der Provider stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung von Scripe Speicherplatz auf seinen bzw. den Servern seiner Dienstleister bis zu einem Umfang von zur Verfügung. Der Provider wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung von Scripe sorgen.

  9. Der Provider wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

  10. Der Kunde bleibt Inhaber der auf seinen oder den Servern der Dienstleister des Providers abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

III. Nutzungsumfang und -rechte

  1. Eine physische Überlassung der Software Scripe an den Kunden erfolgt nicht.

  2. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version von Scripe für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, Scripe mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

  3. Der Kunde darf Scripe nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit selbst oder durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.

IV. Support

  1. Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen von Scripe einen Support-Service ein. Anfragen können über den auf der Website des Providers verfügbaren Chatbot oder per E-Mail gestellt werden.

  2. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.

V. Service Levels; Störungsbehebung

  1. Der Provider gewährt in der Aufbausphase (bis Ende 2024) des Dienstes Scripe eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 90 % und zielt ab 2025 auf eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99% ab, jeweils im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers bzw. seiner Dienstleister.

  2. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen von Scripe zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit von Scripe. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers bzw. seiner Dienstleister im Rechenzentrum maßgeblich.

  3. Störungen der Funktionsfähigkeit von Scripe, die auf fehlender oder eingeschränkter Verfügbarkeit von LinkedIn oder den Funktionen von LinkedIn beruhen, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit ebenfalls außer Betracht.

  4. Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die auf der Website genannten Kontaktdaten zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

  5. Schwerwiegende Störungen (die Nutzung von Scripe insgesamt oder eine Hauptfunktion von Scripe ist nicht möglich) wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 24 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunde hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

  6. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen von Scripe sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 48 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

  7. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.

VI. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von Scripe keine rechtswidrigen oder urheberrechtlich oder sonst immaterialgüterrechtlich zugunsten Dritter geschützten Inhalte zu verwenden.

  4. Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung mit Scripe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (zB Virenschutzprogramme) einsetzen.

  5. Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

VII. Gewährleistung

  1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung von Scripe sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatzes gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts ( §§ 535 ff. BGB).

  2. Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

  3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

VIII. Haftung

  1. Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß VIII.1. haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.

  4. VIII. gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

IX. Rechtsmängel; Freistellung

  1. Der Provider gewährleistet, dass die Software Scripe keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren.

  2. Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Providers bzw. von dessen Dienstleistern abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

X. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütungs- und Zahlungsbedingungen sind allgemein auf der Website des Providers erschtlich und ergeben sich konkret aus der Auftrags-/Bestell-/Vertragsbestätigung des Providers an den Kunden.

  2. Das monatlich zu zahlende Entgelt wird bei Änderungen in der Anzahl der Nutzer oder des Speicherplatzvolumens gemäß den Konditionen auf der Website des Providers angepasst.

  3. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich und mangels spezieller vertraglicher Vereinbarung monatlich. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Werktagen zur Zahlung fällig.

  4. Für Testzeitäume gelten spezielle Konditionen, die sich jeweils der Website entnehmen lassen.

XI. Vertragslaufzeit und Beendigung

  1. Der Vertrag wird vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.

  4. Der Provider wird den Kunden auf eigene Kosten nach Beendigung des Vertrags angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten des Kunden unterstützen.

  5. Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.

XII. Datenschutz; Geheimhaltung

  1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

  2. Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Dritte im Sinne dieser Regelung sind nicht im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsggegenständlichen Leistungen eingesetzte Dienstleister des Providers. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.